Beim „EEE“ handelt es sich um den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil zu den pflegebedingten Aufwendungen in Pflegeheimen. Es ist der monatliche Betrag, den ein Bewohner, zusätzlich zu den Investitionskosten, den Aufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung sowwie den Ausbildungskosten, in einer Pflegeeinrichtung entrichtet werden muss.
Es handelt sich um eine einheitliche Pauschale, für Bewohner der Pflegegrade 2 – 5.
Der EEE berechnet sich aus der Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekassen für die jeweilige Einrichtung und deren pflegedingten Aufwand. Diese Zahlen werde „prospektiv“ - also für die Zukunft - anhand der Anzahl der Bewohner und deren Pflegegrad kalkuliert und in Vergütungsverhandlungen vereinbart. Die bedeutet, dass der EEE, je nach Belegung der Einrichtungen mit den unterschiedlichen Pflegegraden und den pflegebedingten Aufwendungen, sich verändert.
Er ist einheitlich für die einzelne Einrichtung, unterscheidet sich aber zum Teil deutlich zwischen den Einrichtungen.
Zur Illustration eine schematische Beisspielrechnung:
Einrichtung mit 100 Plätzen,
Pflegebedingter Aufwand pro Monat für die PG 2 - 5 215.000 Euro
Erstattung Pflegekassen pro Monat
PG 2 40 Plätze x 770 Euro Erstattung Pflegekassen = 30.800 Euro
PG 3 25 Plätze x 1.262 Euro Erstattung Pflegekassen = 31.550 Euro
PG 4 25 Plätze x 1.775 Euro Erstattung Pflegekassen = 44.375 Euro
PG 5 10 Plätze x 2.005 Euro Erstattung Pflegekassen = 20.050 Euro
Gesamt pro Monat 126.775 Euro
Differenz = 88. 225 Euro
Pro Bewohner geteilt durch 100 = 882,25 Euro EEE pro Monat.
Geteilt durch 30,42 = 29,00 Euro EEE pro Tag